gültig ab dem Schuljahr 2010/2011
Hausaufgaben können nicht unabhängig von anderen Aspekten, die eine erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht gewährleisten, gesehen werden. Dazu gehört vor allem die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, die in der Regel in häuslicher Arbeit absolviert wird und zu den Hausaufgaben im engeren Sinne hinzu kommt.
- Es gibt keine Verpflichtung der Lehrkräfte, in jeder Stunde Hausaufgaben zu erteilen.
- Erteilte Hausaufgaben werden im Klassenbuch bzw. Kursheft vermerkt. Somit haben die nicht anwesenden Schüler die Möglichkeit, sich aus zuverlässiger Quelle darüber zu informieren, ob und welche Hausaufgaben aufgegeben wurden.
- Termine von Klassenarbeiten, Lernkontrollen etc. werden im Klassenbuch bzw. Kursheft umgehend nach Festlegung vermerkt.
- Die Schüler führen ein Hausaufgaben- und Mitteilungsheft.
- Bei längerem Fehlen besteht für die Schüler nicht die Verpflichtung, alle in der Zwischenzeit aufgegebenen Hausaufgaben im Nachhinein anzufertigen. Sie müssen sich jedoch den versäumten Unterrichtsstoff aneignen, damit sie weiter erfolgreich im Unterricht mitarbeiten
können. - Findet Unterricht für eine gesamte Klasse der Sekundarstufe I nach 14 Uhr statt, so werden in allen Unterrichtsfächern dieses Tages keine Hausaufgaben für den nächsten Tag erteilt.
- Haben nur einzelne Schüler einer Klasse Unterricht nach 14 Uhr, z.B. Wahlunterricht, so müssen diese die von einem auf den anderen Tag erteilten Hausaufgaben nicht unbedingt zum Folgetag erledigen; die Hausaufgaben müssen aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht
werden. – Die Schüler müssen sich jedoch auf den Unterricht des nächsten Tages vorbereiten, da nur so erfolgreiches Mitarbeiten möglich ist. - Um all diese Grundsätze umsetzen zu können, brauchen die Schüler die Fähigkeit zu Zeit- und Selbstmanagement. Die Lehrkräfte unterstützen sie bei Erwerb und Anwendung dieser Fähigkeit, z.B. durch Methodentraining.
Aus dem Dokument “Grundsätze für Hausaufgaben” der Dreieichschule Langen übernommen: Sekretariat der Dreieichschule Langen [26. Januar 2024]